
Die kurze Antwort
Für einen selbstständigen Interim CFO mit abgegrenztem Auftrag ist der Dienstvertrag der Regelfall. Wird die Person aber faktisch weisungsgebunden geführt und voll in die Organisation eingegliedert, kann eine Scheinselbstständigkeit vorliegen – dann ist die Arbeitnehmerüberlassung über einen Provider mit Erlaubnis der rechtlich sichere Weg.
Der Punkt, der in Anbietergesprächen gern untergeht: Die Folgen einer Fehleinstufung trägt überwiegend das auftraggebende Unternehmen. Es schuldet die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe – Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil – rückwirkend bis zu vier Jahre, bei angenommenem Vorsatz bis zu dreißig. Deshalb ist die Vertragsform keine Formalie, die man dem Anbieter überlässt.
Transparenzhinweis: nugrow ist selbst im Interim Management tätig. Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage so, wie sie ist – auch dort, wo sie gegen die bequeme Variante spricht. Er ersetzt keine Rechtsberatung; im Zweifel gehört der Vertrag vor der Unterschrift zum eigenen Anwalt.
Die drei Vertragsformen
| Form | Was vereinbart wird | Wer weisungsbefugt ist | Wann sie passt |
|---|---|---|---|
| Dienstvertrag | Ein Tätigwerden, kein bestimmter Erfolg | niemand – der Manager ist selbstständig | Abgegrenzter Auftrag, eigene Arbeitsorganisation, mehrere Auftraggeber |
| Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) | Überlassung von Arbeitskraft an den Entleiher | das entleihende Unternehmen | Echte Eingliederung, Weisungsgebundenheit, Vakanzüberbrückung auf einer regulären Stelle |
| Werkvertrag | Ein konkret geschuldeter Erfolg | niemand – der Auftragnehmer schuldet das Werk | Klar abnehmbares Ergebnis, etwa ein Financial Model oder ein Gutachten |
Für laufende Führungsarbeit scheidet der Werkvertrag praktisch aus: Finanzleitung ist kein abnehmbares Werk. Die reale Entscheidung liegt zwischen Dienstvertrag und Arbeitnehmerüberlassung.
Der unbequeme Punkt: Vakanzüberbrückung
Die DDIM stellt in ihrer Handreichung zu Interim Management und Arbeitnehmerüberlassung klar, dass es keine Per-se-Einordnung von Interim Managern als Selbstständige gibt – die rechtliche Bewertung hängt am Einzelfall. Und sie benennt zwei Konstellationen, in denen ein Einsatz nach ihrer Einschätzung nicht als Selbstständigkeit geplant werden sollte:
- die reine Überbrückung einer Vakanz – also eine Stelle, die sonst mit einer angestellten Person besetzt ist und danach wieder besetzt wird;
- der Einsatz als abhängiger Geschäftsführer ohne Mehrheitsbeteiligung.
Das ist deshalb unbequem, weil die Vakanzüberbrückung der häufigste Anlass für ein Interim-CFO-Mandat überhaupt ist. Wer eine ausgefallene Finanzleitung eins zu eins ersetzt, mit denselben Aufgaben, denselben Berichtswegen und derselben Anwesenheit, bewegt sich näher an der Arbeitnehmerüberlassung, als ihm ein Angebot mit Tagessatz suggeriert.
Das heißt nicht, dass jeder Interim CFO über AÜG laufen muss. Es heißt, dass die Frage gestellt und beantwortet gehört – mit Begründung, dokumentiert, vor dem Start.
Woran der Status hängt
Maßstab ist § 7 SGB IV. Die Deutsche Rentenversicherung nimmt keine Checkliste ab, sondern eine Gesamtabwägung aller Umstände. Zwei Kriterien wiegen dabei besonders schwer.
| Kriterium | Spricht für Selbstständigkeit | Spricht für Beschäftigung |
|---|---|---|
| Weisungsgebundenheit | Freie Zeiteinteilung, Ergebnis statt Aufgabenliste, Vertretung möglich | Feste Arbeitszeiten, detaillierte Aufgabenvorgaben, kein Vertretungsrecht |
| Eingliederung | Eigene Arbeitsmittel, eigener Ort, Teilnahme nur projektbezogen | Fester Arbeitsplatz im Haus, Firmen-E-Mail-Adresse, Teilnahme an internen Regelterminen |
| Unternehmerisches Risiko | Eigene Kalkulation, Haftung, Investitionen, Ausfallrisiko | Feste Vergütung ohne eigenes Risiko |
| Marktauftritt | Mehrere Auftraggeber, eigene Website, eigene Akquise | Faktisch nur ein Auftraggeber über lange Zeit |
Keiner dieser Punkte entscheidet allein. Aber eine Firmen-E-Mail-Adresse, ein fester Schreibtisch und die Teilnahme am wöchentlichen Führungskreis sind in der Summe ein Muster – und Muster sind es, worauf die Prüfung schaut.
Was passiert, wenn es kippt
| Folge | Umfang | Grundlage |
|---|---|---|
| Sozialversicherungsbeiträge | Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, geschuldet vom Auftraggeber | § 28e SGB IV |
| Rückwirkung | vier Jahre; bei Vorsatz dreißig Jahre – bedingter Vorsatz genügt | § 25 SGB IV |
| Rückgriff auf den Arbeitnehmeranteil | nur über Abzug bei den nächsten drei Entgeltzahlungen – ohne bestehendes Arbeitsverhältnis praktisch ausgeschlossen | § 28g SGB IV |
| Steuer | Korrekturen bei Lohnsteuer; der Vorsteuerabzug aus den Rechnungen entfällt | – |
| Strafrecht | Freiheitsstrafe bis fünf Jahre oder Geldstrafe; in besonders schweren Fällen sechs Monate bis zehn Jahre | § 266a StGB |
Die entscheidende Asymmetrie steht in Zeile drei: Das Unternehmen schuldet beide Anteile, kann sich den Arbeitnehmeranteil aber faktisch nicht zurückholen. Der Interim Manager, der die Konstruktion mitgetragen hat, trägt wirtschaftlich deutlich weniger.
Das Statusfeststellungsverfahren
Wer Sicherheit will, muss nicht raten. Nach § 7a SGB IV kann jede der beiden Seiten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Feststellung des Erwerbsstatus beantragen. Die Entscheidung ist über alle Zweige der Sozialversicherung hinweg bindend und begrenzt rückwirkende Forderungen.
In der Praxis wird das Verfahren selten genutzt, weil es Zeit kostet und weil niemand gern eine Frage stellt, deren Antwort unangenehm sein könnte. Bei einem Mandat über mehrere Monate mit Leitungsverantwortung ist genau das aber die günstigste verfügbare Versicherung.
Grenzen der Arbeitnehmerüberlassung
Die AÜG-Variante ist rechtlich sicher, aber nicht unbegrenzt.
- Höchstüberlassungsdauer 18 Monate beim selben Entleiher, gerechnet pro Person, nicht pro Arbeitsplatz (§ 1 Abs. 1b AÜG).
- Eine Unterbrechung von drei Monaten und einem Tag setzt die Frist zurück.
- Tarifverträge können abweichende Dauern vorsehen; ohne Tarifbindung greift die Öffnungsklausel bis 24 Monate.
- Wird die Grenze überschritten, ist der Überlassungsvertrag unwirksam, und es wird ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher fingiert – es sei denn, die Person gibt eine Festhaltenserklärung ab (§§ 9, 10 AÜG). Dazu kommen Nachforderungen und ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro.
Für ein typisches Interim-Mandat von rund sieben Monaten ist die 18-Monats-Grenze kein Thema. Bei Verlängerungen in Restrukturierungs- oder Transaktionsprojekten wird sie es sehr schnell – und dann gehört sie in die Planung, nicht in die Nachbetrachtung.
Sieben Punkte, die in den Vertrag gehören
- Die Vertragsform – und die Begründung dafür. Nicht nur „Dienstvertrag“, sondern warum diese Form zur konkreten Tätigkeit passt.
- Der Auftrag als Ergebnis, nicht als Stelle. Was soll bis wann vorliegen? Das stützt die Selbstständigkeit und macht das Mandat steuerbar.
- Weisungsfreiheit ausdrücklich. Beim Dienstvertrag: keine Vorgaben zu Arbeitszeit und Arbeitsort, die über das sachlich Nötige hinausgehen.
- Vertretungsrecht. Ob und wie sich die Person vertreten lassen darf – ein Indiz, das in der Abwägung Gewicht hat.
- Ausfallregelung. Was passiert bei Krankheit oder Abbruch, und wer trägt die Einarbeitung des Ersatzes.
- Wissenstransfer. Dokumentation und Übergabe als Teil des Leistungsumfangs, nicht als Geste am Ende.
- Bei AÜG: Erlaubnis und Fristen. Nachweis der Erlaubnis des Verleihers, Startdatum, Berechnung der Höchstüberlassungsdauer, Umgang mit Verlängerungen.
Häufige Fragen
Dienstvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung beim Interim CFO?
Der Dienstvertrag ist der Regelfall für selbstständige Interim Manager mit abgegrenztem Auftrag. Bei echter Eingliederung und Weisungsgebundenheit – typischerweise bei der reinen Überbrückung einer regulären Stelle – ist die Arbeitnehmerüberlassung über einen Provider mit Erlaubnis der sichere Weg. Eine pauschale Einordnung von Interim Managern als Selbstständige gibt es laut DDIM nicht.
Wer haftet bei Scheinselbstständigkeit?
Überwiegend das auftraggebende Unternehmen. Es schuldet nach § 28e SGB IV die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Der Arbeitnehmeranteil lässt sich nach § 28g SGB IV nur über die nächsten drei Entgeltzahlungen zurückholen – ohne bestehendes Arbeitsverhältnis also praktisch gar nicht.
Wie weit reicht die Nachforderung zurück?
Nach § 25 SGB IV vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit. Wird Vorsatz angenommen, sind es dreißig Jahre; bedingter Vorsatz genügt dafür.
Welche Kriterien prüft die Deutsche Rentenversicherung?
Eine Gesamtabwägung nach § 7 SGB IV. Besonderes Gewicht haben Weisungsgebundenheit – feste Arbeitszeiten, detaillierte Aufgabenvorgaben, kein Vertretungsrecht – und Eingliederung, etwa ein fester Arbeitsplatz im Haus, eine Firmen-E-Mail-Adresse und die Teilnahme an internen Regelterminen.
Was ist das Statusfeststellungsverfahren?
Ein Verfahren nach § 7a SGB IV, mit dem beide Seiten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund den Erwerbsstatus verbindlich klären lassen können. Die Entscheidung gilt über alle Zweige der Sozialversicherung und begrenzt rückwirkende Forderungen.
Wie lange darf ein Interim Manager über Arbeitnehmerüberlassung eingesetzt werden?
18 Monate beim selben Entleiher, gerechnet pro Person und nicht pro Arbeitsplatz (§ 1 Abs. 1b AÜG). Eine Unterbrechung von drei Monaten und einem Tag setzt die Frist zurück. Tarifverträge können abweichen; ohne Tarifbindung gilt eine Öffnungsklausel bis 24 Monate.
Was passiert bei Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer?
Der Überlassungsvertrag wird unwirksam und es wird ein Arbeitsverhältnis zum entleihenden Unternehmen fingiert, sofern die Person keine Festhaltenserklärung abgibt (§§ 9, 10 AÜG). Hinzu kommen Nachforderungen und ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro.
Schützt eine eigene GmbH des Interim Managers vor Scheinselbstständigkeit?
Nicht automatisch. Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse der Tätigkeit, nicht die Rechtsform des Auftragnehmers.
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- Interim CFO finden: Plattformen, Provider und Auswahlkriterien – die vier Wege zum Anbieter und zwölf Kriterien, die Vertragsfrage eingeschlossen.
- Interim Management in der Finanzabteilung – Rollen, Ablauf eines Mandats und die ersten 90 Tage.
- Was kostet ein Interim CFO? – Tagessätze nach Rolle und der Provider-Aufschlag von 25 bis 35 Prozent.
- Interim CFO, CFO as a Service oder Festanstellung? – der Entscheidungsleitfaden, wenn das Modell noch offen ist.
- Interim Management für die Finanzabteilung – wie ein Einsatz bei nugrow konkret abläuft.
Quellen und Hinweis
Statusbeurteilung und Gesamtabwägung: § 7 SGB IV. Statusfeststellungsverfahren: § 7a SGB IV. Beitragsschuld des Arbeitgebers: § 28e SGB IV. Rückgriff auf den Arbeitnehmeranteil: § 28g SGB IV. Verjährung: § 25 SGB IV. Strafrahmen: § 266a StGB. Höchstüberlassungsdauer und Rechtsfolgen: § 1 Abs. 1b sowie §§ 9, 10 AÜG. Einordnung des Interim Managements: Handreichung der DDIM zu Interim Management und Arbeitnehmerüberlassung durch Provider. Praxisdarstellungen: IHK München, Handelskammer Hamburg, Haufe und selbststaendigkeit.de. Stand: September 2026.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Beurteilung hängt immer am Einzelfall. Vor der Unterschrift gehört der Vertrag zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht – nicht danach.




