EBITDA-Normalisierung
Die EBITDA-Normalisierung bereinigt das ausgewiesene Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen um einmalige, periodenfremde und nicht betriebsnotwendige Effekte. Ziel ist eine nachhaltig erzielbare Ertragsgröße, auf die im Unternehmenskauf der Bewertungsmultiplikator angewendet wird.
Warum überhaupt bereinigt wird
Der Kaufpreis eines mittelständischen Unternehmens entsteht in aller Regel als Produkt aus einer Ertragsgröße und einem Multiplikator. Als Ertragsgröße dient das EBITDA – aber nicht das aus der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern eine bereinigte Fassung. Der Grund ist einfach: Der Käufer zahlt für das, was das Unternehmen künftig wiederholt verdienen kann, nicht für das, was in einem Jahr zufällig herauskam.
Die Hebelwirkung ist erheblich. Bei einem Multiplikator von acht verändert eine Anpassung von 200.000 Euro den Kaufpreis um 1,6 Millionen. Entsprechend hart wird um jede einzelne Position verhandelt.
Typische Anpassungen
- Gesellschaftervergütung. Ein geschäftsführender Gesellschafter zahlt sich oft nicht das, was ein angestellter Geschäftsführer kosten würde. Die Differenz zum marktüblichen Gehalt wird korrigiert – in beide Richtungen.
- Nicht betriebsnotwendiger Aufwand. Privat mitgenutzte Fahrzeuge, Immobilien, Mitgliedschaften, Angehörige auf der Gehaltsliste.
- Einmaleffekte. Rechtsstreit, Restrukturierungskosten, Umzug, ein einmaliger Großauftrag, Erträge aus Anlagenverkäufen, staatliche Sonderhilfen.
- Verbundene Unternehmen. Mieten, Lizenzen oder Lieferbeziehungen zu Gesellschaften des Verkäufers zu nicht marktüblichen Konditionen.
- Rechnungslegungseffekte. Änderungen in der Aktivierungspraxis, Umstellung der Umsatzabgrenzung, Auflösung überhöhter Rückstellungen.
- Stand-alone-Kosten bei einem Carve-out: die Kosten, die der herausgelöste Teil eigenständig tragen müsste.
Die Beweislast liegt beim Verkäufer
Eine Anpassung, die das Ergebnis erhöht, akzeptiert kein Käufer auf Zuruf. Jede Position braucht einen Beleg – Vertrag, Rechnung, Buchungssatz, Gehaltsvergleich – und eine nachvollziehbare Begründung, warum der Effekt sich nicht wiederholt. Eine Liste ohne Belege wird in der Financial Due Diligence gestrichen, und mit ihr der zugehörige Kaufpreisanteil.
Wo die Grenze verläuft
Der häufigste Streitpunkt ist die Frage, was wirklich einmalig ist. Restrukturierungskosten in drei aufeinanderfolgenden Jahren sind kein Einmaleffekt, sondern ein Muster. Ein Unternehmen, das jedes Jahr einen anderen Rechtsstreit führt, hat Prozesskosten im Geschäftsmodell. Und Ergebnisverbesserungen, die erst in der Zukunft eintreten sollen – Synergien, geplante Preiserhöhungen, Effekte aus einem Projekt, das gerade läuft –, gehören nicht in die Normalisierung, sondern in die Planung.
Belastbar wird die Bereinigung durch eine vollständige Überleitung: vom testierten Ergebnis Zeile für Zeile zum bereinigten EBITDA, für jedes Jahr des Betrachtungszeitraums, mit Beleg je Position. Diese Überleitung ist eines der ersten Dokumente, das ein Käufer anfordert.
