Wer muss die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und bis wann?
Unternehmen, die ihre Umsätze regulär versteuern, melden die Umsatzsteuer elektronisch beim Finanzamt an, je nach Vorjahressteuer monatlich oder vierteljährlich. Abgabe und Zahlung sind bis zum 10. Tag nach Ende des Voranmeldungszeitraums fällig. Kleinunternehmer nach § 19 UStG geben keine regelmäßige Voranmeldung ab.
Stand: Oktober 2026. Die Angaben sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Steuerberatung. Im Einzelfall entscheidet das Finanzamt über den Voranmeldungszeitraum.
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Monatlich, vierteljährlich oder gar nicht?
Der Voranmeldungszeitraum richtet sich nach der Umsatzsteuer des Vorjahres:
- Mehr als 9.000 Euro: monatliche Voranmeldung.
- Mehr als 2.000 bis 9.000 Euro: vierteljährliche Voranmeldung.
- Bis 2.000 Euro: Befreiung von der Voranmeldung, die Umsatzsteuer wird dann nur in der Jahreserklärung angegeben.
Für Gründer gelten Sonderregeln. Die Pflicht zur monatlichen Abgabe im Gründungsjahr und im Folgejahr ist nach derzeitigem Recht für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 ausgesetzt. Ob und wie es danach weitergeht, solltest du im Laufe des Jahres 2027 mit deiner Steuerberatung klären. Kleinunternehmer müssen nach der IHK Schwerin keine regelmäßige Voranmeldung abgeben. Wo die Grenzen liegen, erklärt der Beitrag Steuern für Freiberufler und Selbstständige.
Fristen, Dauerfristverlängerung und Verspätungszuschlag
Die Meldung und die Zahlung sind bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig. Bei vierteljährlicher Abgabe ist das für das erste Quartal der 10. April, bei monatlicher Abgabe der 10. des Folgemonats.
Mit einer Dauerfristverlängerung verschieben sich Abgabe und Zahlung um einen Monat. Der Antrag wird elektronisch gestellt. Wer monatlich anmeldet, zahlt zusätzlich eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahressteuer, fällig bis zum 10. Februar. Quartalszahler brauchen keine Sondervorauszahlung.
Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Er beträgt mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat und höchstens 10 Prozent der festgesetzten Steuer, begrenzt auf 25.000 Euro.
Die Voranmeldung in fünf Schritten
- ELSTER-Zugang einrichten: Die Voranmeldung muss elektronisch und authentifiziert übermittelt werden, Papier ist nicht zulässig. Registriere dich frühzeitig auf elster.de, damit dein Zertifikat zur ersten Frist bereit ist.
- Zahlen aus der Buchhaltung ziehen: Nötig sind die Nettoumsätze des Zeitraums getrennt nach Steuersatz sowie die Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen. Beides stammt aus den Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten.
- Formular ausfüllen: Die Umsätze mit 19 Prozent und 7 Prozent stehen in den Kennzahlen 81 und 86, die abziehbare Vorsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmer in Kennzahl 66. Das Formular errechnet daraus die Vorauszahlung (Kennzahl 83). Die Zuordnung kann sich ändern, das aktuelle ELSTER-Formular führt dich durch die Felder.
- Prüfen: Stimmen die Summen mit der Buchhaltung überein? Kontrolliere auch, ob jeder Vorsteuerabzug auf einer ordnungsgemäßen Rechnung beruht.
- Übermitteln und ablegen: Sende die Meldung ab, speichere das Übertragungsprotokoll und überweise die Zahllast pünktlich oder erteile ein SEPA-Lastschriftmandat.
Viele Buchhaltungsprogramme übermitteln die Voranmeldung direkt an ELSTER. Eine Übersicht findest du im Beitrag DATEV-Alternativen für Startups.
Häufige Fehler vermeiden
- Bruttobeträge statt Nettobeträge eintragen.
- Vorsteuer ziehen, ohne dass eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Ab 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, siehe E-Rechnung statt PDF per Mail.
- Falschen Zeitraum wählen oder die Voranmeldung für einen Zeitraum vergessen.
- Dauerfristverlängerung nutzen, ohne die Sondervorauszahlung einzuplanen.
- Keine Abstimmung zwischen Buchhaltung und Meldung. Abweichungen fallen spätestens in der Jahreserklärung auf.
Wann sich Unterstützung lohnt
Wenn Belege liegen bleiben, Abschlüsse spät kommen oder mehrere Gesellschaften zu melden sind, lohnt sich eine verlässliche Buchhaltung. nugrow unterstützt dabei mit Interim Accounting und FP&A. Wie das im Alltag aussieht, zeigt der Beitrag Interim-Buchhalter: Buchhaltung auf Zeit.
Häufige Fragen
Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?
Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG geben keine regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung ab. Wer die Grenzen überschreitet und zur Regelbesteuerung wechselt, muss ab diesem Zeitpunkt voranmelden.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen, mindestens 25 Euro je angefangenem Monat, höchstens 10 Prozent der festgesetzten Steuer beziehungsweise 25.000 Euro. Reiche die Meldung deshalb so schnell wie möglich nach.
Was bringt die Dauerfristverlängerung?
Abgabe und Zahlung verschieben sich um einen Monat. Wer monatlich anmeldet, zahlt dafür eine Sondervorauszahlung in Höhe von einem Elftel der Vorjahressteuer, fällig bis zum 10. Februar.
Quellen und Stand
Schwellenwerte, Fristen und Zuschläge nach § 18 UStG und § 152 AO, zusammengefasst nach Steuerschroeder (Stand Mai 2026). Die Aussagen zu Kleinunternehmern stammen von der IHK Schwerin. Prüfe vor der Abgabe stets den aktuellen Stand bei ELSTER oder deiner Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.





