Sanierungsgutachten (IDW S 6)
Ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6 weist nach, ob ein Unternehmen sanierungsfähig ist. Geprüft wird in drei Stufen: Fortführungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Renditefähigkeit. Banken und Gesellschafter verlangen es als Grundlage für Prolongationen, Stillhaltevereinbarungen und neue Kredite.
Wofür es gebraucht wird
Wenn ein Unternehmen in der Krise weiter finanziert werden soll, brauchen die Beteiligten eine belastbare Antwort auf eine Frage: Trägt das noch? Das Sanierungsgutachten liefert sie in einer Form, auf die sich Banken, Gesellschafter und Kreditversicherer verlassen können. Drei Verwendungen dominieren:
- Finanzierungsentscheidungen. Prolongation bestehender Linien, Stillhaltevereinbarungen, Neukredite.
- Absicherung des Kreditgebers. Ein Sanierungskredit ohne tragfähiges Konzept birgt für die Bank Anfechtungs- und Haftungsrisiken. Das Gutachten ist ihr Nachweis.
- Entlastung der Geschäftsführung. Es dokumentiert, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung kein Insolvenzgrund vorlag oder die Sanierung tragfähig war – relevant für Haftung und Strafbarkeit.
Die drei Stufen der Sanierungsfähigkeit
- Fortführungsfähigkeit. Es liegen keine Insolvenzeröffnungsgründe vor, und das Unternehmen ist über den Sanierungszeitraum durchfinanziert. Das ist die Eintrittsstufe – ohne sie ist alles Weitere gegenstandslos.
- Wettbewerbsfähigkeit. Die Rentabilität wird so wiederhergestellt, dass das Unternehmen aus eigener Kraft im Wettbewerb bestehen kann.
- Renditefähigkeit. Am Ende des Sanierungszeitraums stehen eine branchenübliche Eigenkapitalquote und eine branchenübliche Rendite.
Was im Gutachten steht
Neben Auftrags- und Unternehmensbeschreibung sind vier Bestandteile der Kern: die Analyse von Krisenstadium und Krisenursachen, das Leitbild des sanierten Unternehmens, die Sanierungsmaßnahmen und eine integrierte Planrechnung aus Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Liquidität.
Der am häufigsten unterschätzte Teil ist die Ursachenanalyse. Ein Konzept, das Maßnahmen auflistet, ohne die Ursachen sauber herzuleiten, wird von erfahrenen Kreditentscheidern erkannt – und nicht akzeptiert.
Die aktuelle Fassung
Der Standard wurde am 22. Juni 2023 vom Fachausschuss Sanierung und Insolvenz verabschiedet, am 13. Oktober 2023 vom Hauptfachausschuss billigend zur Kenntnis genommen und in IDW Life 12/2023 veröffentlicht; er ersetzt die Fassung von 2018. Neu adressiert werden Nachhaltigkeits- und ESG-Aspekte, Cyberrisiken und Digitalisierung sowie die Abbildung steuerlicher Folgewirkungen der Sanierungsmaßnahmen in der Planrechnung. Ergänzende Fragen und Antworten des IDW vom 20. Mai 2024 stellen klar, dass die ESG- und Cyber-Betrachtung kein Selbstzweck ist, sondern nur so weit erfolgen muss, wie sie für die Sanierung relevant ist.
Was die Finanzabteilung vorbereitet
Das Gutachten erstellt ein Wirtschaftsprüfer oder ein spezialisierter Berater – aber die Datenbasis kommt aus dem Unternehmen. Vorbereitet gehören: eine integrierte Planung, eine wöchentliche Liquiditätsvorschau, abgestimmte Salden, eine saubere Historie über drei Jahre und eine belegte Aufstellung der Einmal- und Sondereffekte. Je besser diese Grundlage steht, desto kürzer und billiger wird die Erstellung – und desto belastbarer das Ergebnis.
Dieser Beitrag ist eine Übersicht und keine Rechts- oder Steuerberatung.
