Restrukturierung
Restrukturierung ist die geplante Neuordnung eines Unternehmens, dessen Ertrag oder Liquidität nicht mehr trägt: operativ durch Kosten, Prozesse und Portfolio, finanziell durch Kapitalstruktur und Gläubigervereinbarungen. In der akuten Krise geht sie in die Sanierung über, deren Grundlage ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 ist.
Restrukturierung und Sanierung
Beide Begriffe werden oft gleich verwendet, meinen aber verschiedene Stufen. Restrukturierung ist die Neuordnung aus eigener Kraft, bevor die Existenz gefährdet ist: Kosten, Prozesse, Standorte, Portfolio. Sanierung beginnt, wenn die Krise akut ist und Gläubiger mitentscheiden. Ihre Grundlage ist das Sanierungsgutachten nach IDW S 6, das Banken und Gesellschafter vor Prolongationen und neuen Krediten verlangen.
Operativ und finanziell
Die operative Restrukturierung setzt am Geschäft an: Kostenstruktur, Personal, Einkauf, Produktportfolio, Standorte. Sie verändert das Ergebnis, aber langsam – Maßnahmen wirken über Monate.
Die finanzielle Restrukturierung setzt an der Passivseite an: Stundungen, Verlängerung von Kreditlinien, Rangrücktritte, Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital, frisches Kapital. Sie schafft die Zeit, die die operativen Maßnahmen brauchen. Ohne die operative Seite verschiebt sie das Problem nur.
Die Reihenfolge
In der Krise entscheidet die Reihenfolge. Zuerst wird die Liquidität sichtbar gemacht: eine rollierende 13-Wochen-Liquiditätsplanung nach der direkten Methode, mit wöchentlicher Abweichungsanalyse. Ohne dieses Bild lässt sich weder mit Banken sprechen noch beurteilen, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann. Dann wird Handlungsspielraum geschaffen: Zahlungen priorisiert, Kreditgeber angesprochen, Einmaleffekte belegt. Erst dann kommt das Konzept.
Die rechtliche Grenze
Parallel läuft die Prüfung der Insolvenzantragspflicht: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung müssen laufend ausgeschlossen werden, die Fortbestehensprognose muss dokumentiert sein. Wer nur drohend zahlungsunfähig ist, kann seit 2021 den Rahmen des StaRUG nutzen und einen Restrukturierungsplan auch gegen einzelne Gläubiger durchsetzen, ohne Insolvenzverfahren. Diese Pflichten bleiben bei der Geschäftsführung; die Dokumentation dafür entsteht in der Finanzfunktion.
Die Datenbasis
Das Sanierungskonzept erstellt ein Wirtschaftsprüfer oder spezialisierter Berater. Die Zahlen kommen aber aus dem Unternehmen: eine integrierte Planung aus Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Liquidität, abgestimmte Salden, eine saubere Historie über drei Jahre, belegte Einmal- und Sondereffekte. Je besser diese Basis steht, desto kürzer und billiger wird das Gutachten – und desto glaubwürdiger ist das Unternehmen gegenüber den Gläubigern.
Typische Fehler
Zu spät anfangen, weil die Krise zuerst als vorübergehend gilt. Mit Banken sprechen, bevor die Wochenplanung steht. Maßnahmen beschließen, ohne ihre Liquiditätswirkung zu rechnen. Und die Kommunikation nach innen vergessen: Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden erfahren die Lage ohnehin – die Frage ist nur, von wem.
Wer die Finanzführung stellt
In der Krise steigt die Zahl der Ansprechpartner, und die Geschäftsführung ist mit dem operativen Geschäft gebunden. Dauer, Auslastung und Tagessätze einer Besetzung für diesen Anlass stehen unter Interim CFO für Restrukturierung und Sanierung; alle weiteren Anlässe im Überblick.
