Die kurze Antwort
Wer einen Interim CFO direkt beauftragt, spart den Vermittlungsaufschlag – Anbieter, die ihn offenlegen, nennen 25 bis 40 Prozent. Dafür übernimmt das Unternehmen vier Dinge selbst: die Auswahl, die Vertragsgestaltung, das Ausfallrisiko und die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.
Bei einem klar abgegrenzten Projekt mit einer Person, die man kennt, ist der direkte Weg oft richtig. Bei einer Leitungsfunktion, die man zum ersten Mal extern besetzt, wird der eingesparte Aufschlag häufig woanders wieder ausgegeben.
Was der Aufschlag bezahlt
Vorauswahl. Der Unterschied zwischen einem passenden und einem plausibel klingenden Profil zeigt sich meist erst in Woche vier. Wer regelmäßig besetzt, hat die Leute schon einmal im Einsatz gesehen.
Vertragswerk. Leistungsbeschreibung, Entscheidungs- und Freigaberechte, Haftung, Verschwiegenheit, Kündigung, Übergabe. Ein selbst aufgesetzter Dienstvertrag lässt genau die Punkte offen, die später strittig werden.
Vertretung bei Ausfall. Fällt eine direkt beauftragte Einzelperson aus, gibt es keinen Ersatz – mitten im Abschluss oder in einer Transaktion ist das der teuerste Punkt der ganzen Rechnung.
Beurteilung der Statusfrage. Wer die Kriterien kennt und den Vertrag danach baut, senkt das Risiko erheblich. Die Verantwortung bleibt allerdings beim Auftraggeber – dazu gleich mehr.
Scheinselbständigkeit: der Punkt, der unterschätzt wird
Eine Leitungsfunktion auf Zeit hat naturgemäß Merkmale, die in Richtung Beschäftigung deuten: Weisungsstrukturen, Einbindung in die Organisation, ein Arbeitsplatz im Unternehmen, ein Budget und ein Team.
Stellt die Deutsche Rentenversicherung nachträglich eine abhängige Beschäftigung fest, treffen die Nachforderungen den Auftraggeber, nicht die eingesetzte Person – rückwirkend, mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Das ist keine Formalie, sondern der Grund, warum zwei Wettbewerber im Markt ausdrücklich mit „festangestellt statt Freelancer“ werben.
Was hilft: eine Leistungsbeschreibung, die ein Ergebnis beschreibt statt eine Anwesenheit; keine Eingliederung in Urlaubs- und Schichtplanung; mehrere Auftraggeber auf Seiten der eingesetzten Person; und im Zweifel ein Statusfeststellungsverfahren, bevor das Mandat läuft. Die Kriterien im Einzelnen stehen in Vertrag und Scheinselbständigkeit.
Die ehrliche Gegenrechnung
| Direkt beauftragt | Über einen Anbieter | |
|---|---|---|
| Tagessatz | niedriger | höher um den Aufschlag |
| Suchaufwand | im eigenen Haus | beim Anbieter |
| Vertrag | selbst aufsetzen oder anwaltlich erstellen lassen | vorhandenes Vertragswerk |
| Ausfall | eigenes Risiko | Vertretung aus dem Netz |
| Statusfrage | eigene Beurteilung | gemeinsam geprüft, Verantwortung bleibt beim Auftraggeber |
| Nachbesetzung | neue Suche | aus demselben Netz |
Die letzte Zeile zählt mehr als sie aussieht. Wer schon einmal besetzt hat, besetzt beim nächsten Mal in Tagen statt in Wochen.
Wann der direkte Weg trägt
- Die Person ist bekannt – aus einem früheren Mandat, aus dem Netzwerk des Gesellschafters.
- Der Auftrag ist klar abgegrenzt und ergebnisbezogen: ein Financial Model, eine Due-Diligence-Begleitung, ein Systemprojekt.
- Im Haus gibt es jemanden, der den Vertrag beurteilen kann.
- Ein Ausfall wäre ärgerlich, aber nicht kritisch.
Trifft eines davon nicht zu – und besonders, wenn es um Finanzführung in einer Vakanz, einer Transaktion oder einer Krise geht – ist der Aufschlag in der Regel gut angelegt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Aufschlag üblicherweise?
Anbieter, die ihn offenlegen, nennen 25 bis 40 Prozent zwischen dem Satz der eingesetzten Person und dem Preis für das Unternehmen. Frag im Angebot ausdrücklich, ob der genannte Tagessatz der Endpreis ist.
Wer haftet bei Scheinselbständigkeit?
Die Nachforderungen treffen den Auftraggeber, rückwirkend und mit beiden Beitragsanteilen. Das gilt unabhängig davon, ob direkt oder über einen Anbieter beauftragt wurde – ein sauber gebauter Vertrag senkt das Risiko, verlagert es aber nicht.
Was ist mit einer GmbH auf der Gegenseite?
Eine Kapitalgesellschaft als Vertragspartner entschärft die Frage deutlich, beantwortet sie aber nicht allein. Maßgeblich ist die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit.
Kann ich beides kombinieren?
Ja, und das ist verbreitet: die Finanzführung über einen Anbieter, abgegrenzte Fachaufgaben direkt an bekannte Spezialisten. Wichtig ist nur, dass klar ist, wer die Ergebnisse verantwortet.
Was passiert, wenn die Person nicht passt?
Bei einer Besetzung über einen Anbieter gehört das in den Vertrag – Vertretung bei Ausfall, Austausch im Anfangsfenster, Kündigungsfrist. Der Punkt ist in Was passiert, wenn es nicht passt ausgeführt.
Weiterlesen
- Vertrag und Scheinselbständigkeit – Kriterien, Nachforderungen, Statusfeststellung.
- Interim CFO oder Personalberatung.
- Interim CFO finden.
- Preise.
Quellen und Stand
Der genannte Vermittlungsaufschlag gibt von Anbietern selbst veröffentlichte Größenordnungen wieder. Die Ausführungen zur Statusfeststellung beschreiben die deutsche Praxis in Übersicht. Stand: September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; die Beurteilung der Statusfrage gehört im Einzelfall in fachkundige Hände.

