Der Stichtag liegt Monate zurück, der Abschluss ist nicht aufgestellt, und Bank, Investor oder Bundesamt für Justiz fragen nach. Wir stellen die Fachkräfte, die den Rückstand aufholen – und sorgen dafür, dass der laufende Monat dabei nicht liegen bleibt.
Die Buchhaltung ist im Rückstand, Konten sind nicht abgestimmt, der Steuerberater wartet auf Zulieferungen, oder die Person, die den Abschluss sonst gemacht hat, ist nicht mehr da. Gleichzeitig läuft eine Frist: die Aufstellungsfrist nach HGB, ein Kreditvertrag, der geprüfte Zahlen verlangt, eine Finanzierungsrunde, deren Datenraum leer bleibt, oder das Offenlegungsverfahren mit Ordnungsgeldandrohung.
Der Fehler, der jetzt am häufigsten passiert: Das bestehende Team arbeitet den Rückstand ab und produziert dabei einen neuen, weil der laufende Monat liegen bleibt.
Zuerst die Bestandsaufnahme: Welche Perioden und Konten sind offen, welche Belege fehlen, welche Bewertungsfragen sind ungeklärt, welche Frist ist die harte? Daraus entsteht in der ersten Woche ein Arbeitsplan mit realistischer Dauer – statt einer Hoffnung.
Dann zwei getrennte Stränge: Eine Interim-Bilanzbuchhaltung arbeitet den Rückstand in definierten Paketen ab – Bankabstimmung, Debitoren, Kreditoren, Verrechnungskonten, Abschlussbuchungen –, während das interne Team den laufenden Monat weiterführt. Wo Bewertungs- oder Prioritätsentscheidungen fehlen, übernimmt ein Head of Finance oder Interim CFO die Abschlussleitung und die Abstimmung mit Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Am Ende steht nicht nur der aufgeholte Abschluss, sondern ein Abschlusskalender, damit es im nächsten Jahr nicht wieder so weit kommt.
Offene Perioden, Konten, Belege und Abstimmungen je Gesellschaft erfassen. Stichprobe bearbeiten, Aufwand hochrechnen, harte Frist bestimmen. Ergebnis: Arbeitsplan mit Dauer und Rollen.
Arbeitspakete nach Konten und Perioden, laufender Betrieb bleibt getrennt besetzt. Fehlende Belege werden nachgefordert, offene Bewertungsfragen in einer Entscheidungsliste geführt.
Kontennachweise, Abgrenzungen, Rückstellungen, Anlagenspiegel. Zulieferung an Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in der Form, die dort erwartet wird. Bei Prüfungspflicht: Vorbereitung auf die Nachfragen des Prüfers.
Abschlusskalender mit festen Zulieferterminen, laufende Kontenabstimmung, Übergabe an das interne Team. Ziel ist ein Monatsabschluss, aus dem der nächste Jahresabschluss ohne Aktion entsteht.
Bei einer Gesellschaft mit sauberer laufender Buchhaltung in vier bis acht Wochen. Bei ungeklärten Vorperioden, fehlenden Belegen oder mehreren Gesellschaften entsprechend länger – die Bestandsaufnahme in der ersten Woche liefert eine belastbare Spanne.
Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach dem Stichtag aufstellen, mittelgroße und große innerhalb von drei Monaten. Offenzulegen ist spätestens zwölf Monate nach dem Stichtag; danach drohen Ordnungsgelder vom Bundesamt für Justiz.
Das hängt an der Ursache. Liegen Belege und Freigaben vor und fehlt nur Kapazität, reicht Interim-Bilanzbuchhaltung. Sind Bewertungsfragen offen, Vorperioden unklar oder niemand verantwortlich, braucht es zusätzlich eine leitende Rolle.
Bilanzbuchhaltung 850 Euro pro Tag, Head of Finance 1.300 Euro, Interim CFO 1.400 bis 2.500 Euro. Drei Tage Buchhaltung pro Woche über drei Monate ergeben rund 33.000 Euro – deutlich weniger als ein Ordnungsgeld plus ein verlorenes Bankgespräch.
Nein. Der Steuerberater erstellt oder prüft weiterhin den Abschluss und die Steuererklärungen. Wir liefern die abgestimmte Buchhaltung, die er dafür braucht – und beschleunigen damit genau den Teil, an dem es meist hängt.
Durch einen Abschlusskalender mit festen Zulieferterminen und laufender Kontenabstimmung statt Jahresend-Aktion. Das gehört in die letzten Wochen des Mandats.
Zur Leistung: Interim Buchhaltung. Wenn zusätzlich Abschlussleitung fehlt, siehe Head of Finance auf Zeit; die Tagessätze nach Rolle stehen auf der Preisseite.
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