Die meisten Unternehmen starten mit dem Steuerberater als Buchhaltung. Irgendwann reicht das nicht mehr: Der Monatsabschluss kommt zu spät, die Bank will Zahlen, der Investor auch. Die Frage ist dann nicht, wer besser ist, sondern wer welche Aufgabe übernimmt.
Der Steuerberater bucht monatlich oder quartalsweise, die Auswertung kommt vier bis acht Wochen nach Monatsende, und im Unternehmen arbeitet niemand mit den Zahlen, weil sie zu alt sind. Oder die Buchhaltung ist intern, aber die einzige Fachkraft ist krank, in Elternzeit oder gegangen – und der Steuerberater kann die Lücke nicht füllen, weil er die laufenden Prozesse nicht kennt.
Häufige Auslöser: erste Finanzierungsrunde mit monatlichem Investorenreporting, Kreditvertrag mit unterjähriger Berichtspflicht, zweite Gesellschaft, Belegvolumen im vierstelligen Bereich pro Monat, oder ein Rückstand, der sich über Quartale aufgebaut hat.
Steuererklärungen, steuerliche Gestaltung, Lohnabrechnung, meist die Aufstellung des Jahresabschlusses, Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Bei kleinen Unternehmen zusätzlich die laufende Finanzbuchhaltung im Kanzleirhythmus. Seine Stärke ist die steuerliche Richtigkeit, sein Takt ist der Steuerkalender.
Laufende Buchungen im System des Unternehmens, wöchentliche Kontenabstimmung, Debitoren- und Kreditorenmanagement, Monatsabschluss zu einem festen Werktag, Abschlussvorbereitung für den Steuerberater, Rückstandsabbau. Er arbeitet im Team, kennt die Prozesse und ist verfügbar, wenn Zahlen gebraucht werden – nicht wenn die Kanzlei Kapazität hat.
Der Steuerberater sorgt dafür, dass die Zahlen am Jahresende stimmen. Der Interim Buchhalter sorgt dafür, dass sie jeden Monat rechtzeitig da sind.
Interim Bilanzbuchhaltung: 850 Euro pro Tag, abgerechnet nach Einsatztagen, ab zwei Tagen pro Woche. Steuerberater: nach Steuerberatervergütungsverordnung, häufig Gegenstandswert oder Zeitgebühr, bei hohem Belegvolumen entsprechend steigend. Ein direkter Preisvergleich funktioniert nur pro Aufgabe – für die Steuererklärung ist der Steuerberater konkurrenzlos, für den Monatsabschluss zu einem festen Termin meist nicht das richtige Werkzeug.
… das Belegvolumen klein ist, niemand unterjährige Zahlen verlangt und die Geschäftsführung mit einer Quartalsauswertung steuern kann. Das ist bei vielen kleinen Unternehmen ohne externe Kapitalgeber dauerhaft richtig.
… ein Monatsabschluss zu einem festen Termin gebraucht wird, Bank oder Investor monatlich reporten lassen, mehrere Gesellschaften zu konsolidieren sind, eine interne Fachkraft ausfällt oder ein Rückstand aufgeholt werden muss. Der Steuerberater bleibt für Steuern und Jahresabschluss zuständig – er bekommt nur bessere Daten.
… die Buchhaltung dauerhaft ins Unternehmen geholt werden soll: eigenes System, eigene Prozesse, eigene Verantwortung. Der Interim Buchhalter baut auf und übergibt an eine feste Stelle oder an eine laufende Leistung.
… über der Buchhaltung niemand Reporting, Planung und Liquidität verantwortet. Dann fehlt keine Buchungskraft, sondern ein Head of Finance oder externer CFO.
Nein. Steuererklärungen, steuerliche Beratung und meist die Aufstellung des Jahresabschlusses bleiben beim Steuerberater. Der Interim Buchhalter arbeitet davor: laufende Buchhaltung, Abstimmungen, Monatsabschluss und die Vorbereitung dessen, was der Steuerberater braucht.
Bei kleinem Belegvolumen, wenn ein Quartals- oder Jahresrhythmus für die Steuerung genügt und niemand unterjährig Zahlen braucht – keine Bank, kein Investor, kein Controlling. Typisch für kleine Unternehmen ohne externe Kapitalgeber.
Sobald ein Monatsabschluss zu einem festen Termin gebraucht wird, Investoren oder Banken monatlich reporten lassen, mehrere Gesellschaften zu konsolidieren sind oder das Belegvolumen den Kanzleirhythmus sprengt. Dann entsteht ein Rückstand, den der Steuerberater nicht verursacht hat und nicht lösen kann.
850 Euro pro Tag als Richtwert für Bilanzbuchhaltung, abgerechnet nach Einsatztagen. Zwei Tage pro Woche ergeben rund 7.400 Euro im Monat. Steuerberater rechnen nach StBVV, häufig nach Gegenstandswert oder Zeitgebühr – bei hohem Belegvolumen ist das nicht zwingend günstiger.
Das ist der Normalfall. Der Interim Buchhalter arbeitet im System des Unternehmens oder der Kanzlei, der Steuerberater bekommt abgestimmte Daten statt Belegkartons. Viele Kanzleien sind froh darüber.
Profile in der Regel innerhalb von 24 Stunden, Start meist innerhalb weniger Tage – remote oder vor Ort, ab zwei Tagen pro Woche.
Zur Leistung: Interim Buchhaltung. Für die dauerhaft ausgelagerte Variante siehe Accounting as a Service, die Tagessätze nach Rolle auf der Preisseite.
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