Eine IFRS-Umstellung ist kein Umschalten zum Stichtag, sondern ein Projekt über neun bis achtzehn Monate. Wir stellen die Projektleitung, die es trägt – befristet, neben dem laufenden Betrieb.
Ein Investor braucht IFRS-Zahlen für sein eigenes Reporting, ein Kreditvertrag definiert seine Kennzahlen auf IFRS, ein internationaler Käufer steht an, oder eine Muttergesellschaft berichtet konzerneinheitlich. Der Wechsel ist damit gesetzt – die Frage ist nur, wer ihn führt.
Im Unternehmen fehlt dafür meist beides: die Erfahrung mit der Erstanwendung und die Kapazität neben dem Tagesgeschäft.
Der Interim CFO führt das Projekt und trifft die Entscheidungen, die es voranbringen: Analyse der Unterschiede anhand der eigenen Sachverhalte, Auswählen der Wahlrechte nach IFRS 1, Aufbau der Eröffnungsbilanz, Anpassung von Kontenrahmen und Systemen, Parallelrechnung, dann Umstellung des laufenden Berichtswesens.
Der eigentliche Engpass ist nicht die Bilanzierung, sondern die Datenbeschaffung. IFRS 15 verlangt Vertragsinformationen, die in keinem Buchhaltungssystem stehen; IFRS 16 verlangt ein vollständiges Verzeichnis aller Miet- und Leasingverhältnisse mit Verlängerungsoptionen. Diese Bestandsaufnahme gehört an den Anfang.
Und ein Punkt, der oft zu spät kommt: IFRS 16 verändert Bilanzsumme, EBITDA und Verschuldungsgrad – und damit die Kennzahlen in bestehenden Kreditverträgen. Diese Wirkung gehört vor der Umstellung mit den Kreditgebern besprochen.
Vertragsinformationen für IFRS 15, vollständiges Verzeichnis aller Miet- und Leasingverhältnisse einschließlich Verlängerungsoptionen für IFRS 16. Diese Arbeit gehört an den Anfang, nicht ans Ende.
Analyse der Unterschiede anhand der eigenen Sachverhalte, Entscheidung über die Wahlrechte nach IFRS 1, Aufbau der Eröffnungsbilanz.
Anpassung von Kontenrahmen und Systemen, danach Parallelrechnung über mindestens ein Geschäftsjahr.
Laufende Berichterstattung nach IFRS, erweiterter Anhang, Übergabe an das interne Team.
Für ein mittelständisches Unternehmen ohne Vorerfahrung neun bis achtzehn Monate, gerechnet vom Projektstart bis zum ersten geprüften IFRS-Abschluss.
IFRS 1 verlangt eine Eröffnungsbilanz zum Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode. Alle Sachverhalte sind so zu bilanzieren, als hätten die IFRS schon immer gegolten – mit einer begrenzten Zahl von Ausnahmen.
Je nach Geschäftsmodell IFRS 15 bei der Umsatzrealisierung oder IFRS 16 beim Leasing. Letzteres verändert sichtbar Bilanzsumme, EBITDA und Verschuldungsgrad.
Deren Kennzahlen können sich allein durch die Umstellung verändern. Das gehört vorher mit den Kreditgebern besprochen, nicht hinterher erklärt.
Meist nicht. Zwei bis vier Tage pro Woche über die Projektlaufzeit sind typisch – danach endet der Bedarf wieder.